Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 465 50 03,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (22120) 609 Führung von Vorhaben und Produkten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Es werden pro Los mehrere qualifizierte externe Leistungserbringer gesucht für unterschiedliche Rollen in der Führung von ICT Vorhaben und Produkten (vgl. Losbeschreibung).
Ein Anbieter kann auf mehrere Lose bieten, sofern die Kapazitätsanforderungen kumulativ erfüllt werden. Die einzelnen Anbieter müssen während der Vertragslaufzeit (5 Jahre, 2023 bis 2028) je nach Los die nachstehenden minimalen Kapazitätsanforderungen erfüllen: - Los 1 und 2: 8 Vollzeitäquivalente (FTE) pro Jahr - Los 3, 4 und 5: 4 Vollzeitäquivalente (FTE) pro Jahr - Los 6, 7, 8 und 9: 2 Vollzeitäquivalente (FTE) pro Jahr Mit den Zuschlagsempfängern der einzelnen Lose wird jeweils ein Rahmenvertrag abgeschlossen. -
Los-Nr:
6
- Kurze Beschreibung: Führung von Produkt Lebenszyklen in den Anwendungsgebieten «Infrastruktur Vorhaben» und «Non-Infrastruktur Vorhaben».
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Rang 1
Name: Bietergemeinschaft avega IT AG und kiwi consultants AG, Parkterrasse 14,
3012
Bern,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'154'000.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Optional (siehe Ziffer 4.4)
- Hinweis: Rang 2
Name: Detecon (Schweiz) AG, Löwenstrasse 1,
8001
Zürich,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'154'000.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Optional (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhalten die nachstehenden 2 Anbieter:
Rang 1: Bietergemeinschaft avega IT AG und kiwi consultants AG Rang 2: Detecon (Schweiz) AG Die Rangfolge ist für den Direktabruf massgebend (vgl. Rahmenvertrag, Anhang 3 der Ausschreibung). Die erstplatzierte Zuschlagsempfängerin Bietergemeinschaft avega IT AG und kiwi consultants AG hat aufgrund der angebotenen Personen mit dem besten Erfahrungswert (Erreichung der maximalen Punktzahl) im Bereich Product Owner sowie Non-Infrastruktur Vorhaben und mit dem zweitbesten Erfahrungswert aller gültigen Angebote im Bereich Product Management überzeugt. Die zweitplatzierte Zuschlagsempfängerin Detecon (Schweiz) AG hat aufgrund der angebotenen Personen mit dem besten Erfahrungswert im Bereich Product Management und Non-Infrastruktur Vorhaben (Erreichung der maximalen Punktzahl) und mit dem zweitbesten Erfahrungswert aller gültigen Angebote im Bereich Product Owner überzeugt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 20.09.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1286195
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.05.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.4 Sonstige Angaben- Rein optional. Die Abrufe für das maximale Beschaffungsvolumen von CHF 2'154'000.00 inkl. 7.7% MWSt. erfolgen nach Rangfolge und werden mittels Rahmenvertrag vereinbart.
Die Zuschlagsempfänger haben folgende Stundensätze inkl. 7.7% MWSt. offeriert: Minimal CHF 183.09 / Maximal CHF 215.40
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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