Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe
Stadtwerk Winterthur, Kommunikation
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Finanzen und Dienste,
8403
Winterthur,
Schweiz,
E-Mail:
stadtwerk.vergabestelle@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neuer Webauftritt Stadtwerk Winterthur
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erneuerung des Webauftritts. Das neue Content Management System bzw. der neue Webauftritt soll den Bedürfnissen und der Komplexität von Stadtwerk Winterthur gerecht werden.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: JLS DIGITAL AG, Pfingstweidstrasse 51,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 849'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot unter Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 02.09.2022
Meldungsnummer
1284373
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.04.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.
|