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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1336369
10.05.2023|Projekt-ID 243738|Meldungsnummer 1336369|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Kommunikation
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Technische Betriebe
Stadtwerk Winterthur, Finanzen und Dienste,  8403  Winterthur,  Schweiz,  E-Mail:  stadtwerk.vergabestelle@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neuer Webauftritt Stadtwerk Winterthur
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Erneuerung des Webauftritts. Das neue Content Management System bzw. der neue Webauftritt soll den Bedürfnissen und der Komplexität von Stadtwerk Winterthur gerecht werden.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: JLS DIGITAL AG, Pfingstweidstrasse 51,  8005  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 849'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot unter Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.09.2022
Meldungsnummer 1284373

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.04.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.