Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wohlen, Planung, Bau und Umwelt
Kapellstrasse 1
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Wohlen Planung, Bau und Umwelt,
zu Hdn. von
Andreas Jauch, Kapellstrasse 1,
5610
Wohlen,
Schweiz,
E-Mail:
Andreas.Jauch@wohlen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- HAL Sanierung und Teilneubau Schulzentrum Halde, 5610 Wohlen; BKP 463 Oberbau / Oberflächenentwässerung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
463 Oberbau
Belags- und Oberbauarbeiten für eine Schulanlage mit 5 Schulhäuser, Gesamtfläche ca. 7'500 m2
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau, | | 45214000 - Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten, | | 45214200 - Bauarbeiten für Schulgebäude, | | 45233253 - Oberbauarbeiten für Fußwege, | | 45236000 - Oberbauarbeiten, | | 45236200 - Oberbauarbeiten für Freizeitanlagen, | | 45236210 - Oberbauarbeiten für Kinderspielplätze, | | 45233200 - Diverse Oberbauarbeiten, | | 44113620 - Asphalt |
Baukostenplannummer (BKP): | 463 - Oberbau |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Notter Tiefbau AG, Aeschstrasse 10,
5610
Wohlen AG,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'023'133.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Anzahl eingegangene Angebote: 1
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.12.2022
im Publikationsorgan: Simap und Kantonales Amtsblatt
Meldungsnummer
1304307
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.04.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Die Vergabeverfügung wurde jedem Submittenten einzeln eröffnet. Entsprechend kann die vorliegende Bekanntgabe nicht angefochten werden.
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