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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1336533
19.05.2023|Projekt-ID 249314|Meldungsnummer 1336533|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Mitte,  zu Hdn. von Christoph Rupp, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz,  E-Mail:  christoph.rupp@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Luzern Verkehrshaus - Immensee Erneuerung von 10 Wegunterführungen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Erneuerung von 10 Wegunterführungen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: ARGE Bahninfra Zentral c/o
Name: SPAG Schnyder, Plüss AG, Werkhofgebäude,  6362  Stansstad,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'903'334.87 ohne MWSt.
Bemerkung: Die Vergabesumme versteht sich exkl. Regie

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.01.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1305327

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.05.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.