Berichtigung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
13.05.2023 Publikationsdatum Simap: 13.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Riehen
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt, Fachstelle Hochbau, Wettsteinstrasse 1,
4125
Riehen,
Schweiz,
Telefon:
061 646 81 11,
E-Mail:
gemeinde.riehen@riehen.ch,
URL
www.riehen.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.4
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erweiterung Hebelschulhaus in Riehen
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Anzahl der Schüler/-innen im Niederholz-Quartier in Riehen wächst kontinuierlich. Das Hebelschulhaus soll deshalb von zwei auf vier Züge à je sechs Klassen (1. bis 6. Klasse) mit dem entsprechenden Mehrbedarf und Ausbau der Tagesstruktur erweitert werden.
Der Wettbewerbsperimeter liegt in der Zone für Nutzung in öffentlichem Interesse (NöI). Die Anlagekosten (BKP 1 bis 5, inkl. MWST.) für die Erweiterung auf insgesamt 25 Klassenzimmer mit Tagesstruktur werden auf CHF 21 Mio. geschätzt. Der Erweiterungsbau aus Holz aus dem Jahr 1994 kann umgebaut oder abgebrochen werden.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1-02.0.05.27
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt,
| | 496 - Landschaftsarchitekt |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
29.04.2023
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
4.10 Sonstige Angaben
Anstatt
:
Die Bestimmungen der Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009 sind für den Veranstalter und Auftraggeber, das Preisgericht inklusive Experten und Sachverständige sowie die teilnehmenden Teams verbindlich, sofern sie den submissionsrechtlichen Bestimmungen und dem Programm nicht widersprechen.
Muss es heissen
:
Die Bestimmungen der Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009 sind für den Veranstalter und Auftraggeber, das Preisgericht inklusive Experten und Sachverständige sowie die teilnehmenden Teams verbindlich, sofern sie den submissionsrechtlichen Bestimmungen und dem Programm nicht widersprechen. Auf Grund verschiedener Rückmeldungen wurde erkannt, dass das Verhältnis der Anzahl Architekturbüros zu den Landschaftsplanern ungünstig ist. Die entsprechende Bestimmung im Wettbewerbsprogramm unter Punkt 10.3 (Mehrfachteilnahmen der Mitglieder des Projektteams) wurde deshalb angepasst.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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