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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1336597
13.05.2023|Projekt-ID 256611|Meldungsnummer 1336597|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  13.05.2023
Publikationsdatum Simap: 13.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Riehen
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeverwaltung Riehen,
Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt,
Fachstelle Hochbau, Wettsteinstrasse 1,  4125  Riehen,  Schweiz,  Telefon:  061 646 81 11,  E-Mail:  gemeinde.riehen@riehen.ch,  URL www.riehen.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.4 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erweiterung Hebelschulhaus in Riehen

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Anzahl der Schüler/-innen im Niederholz-Quartier in Riehen wächst kontinuierlich. Das Hebelschulhaus soll deshalb von zwei auf vier Züge à je sechs Klassen (1. bis 6. Klasse) mit dem entsprechenden Mehrbedarf und Ausbau der Tagesstruktur erweitert werden.
Der Wettbewerbsperimeter liegt in der Zone für Nutzung in öffentlichem Interesse (NöI). Die Anlagekosten (BKP 1 bis 5, inkl. MWST.) für die Erweiterung auf insgesamt 25 Klassenzimmer mit
Tagesstruktur werden auf CHF 21 Mio. geschätzt. Der Erweiterungsbau aus Holz aus dem Jahr 1994 kann umgebaut oder abgebrochen werden.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

1-02.0.05.27

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt,
496 - Landschaftsarchitekt

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   29.04.2023

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   4.10 Sonstige Angaben
Anstatt :   Die Bestimmungen der Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009 sind für den Veranstalter und Auftraggeber, das Preisgericht inklusive Experten und Sachverständige sowie die teilnehmenden Teams verbindlich, sofern sie den submissionsrechtlichen Bestimmungen und dem Programm nicht widersprechen.
Muss es heissen :   Die Bestimmungen der Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009 sind für den Veranstalter und Auftraggeber, das Preisgericht inklusive Experten und Sachverständige sowie die teilnehmenden Teams verbindlich, sofern sie den submissionsrechtlichen Bestimmungen und dem Programm nicht widersprechen.
Auf Grund verschiedener Rückmeldungen wurde erkannt, dass das Verhältnis der Anzahl Architekturbüros zu den Landschaftsplanern ungünstig ist. Die entsprechende Bestimmung im Wettbewerbsprogramm unter Punkt 10.3 (Mehrfachteilnahmen der Mitglieder des Projektteams) wurde deshalb angepasst.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.