Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS Netz AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,
zu Hdn. von
Katja Rossi, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
katja.rossi@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- SPS Material (Rahmenvertrag)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erweiterung eines bestehenden Systems mit spezifischen Systemkomponenten innerhalb eines Gesamtsystems.
In den Jahren 2011 bis 2013 wurde ein grosser Teil der Steuertechnik im LBT ersetzt und vorgängig öffentlich ausgeschrieben. Da bereits bei der Eröffnung des LBT 50% der SPS-Komponenten SAIA Produkte waren, wurde entschieden die SPS Produkte von SAIA für den Ersatz zu verwenden. Die SAIA SPS Produkte sind im Engineering Tool der Leit- und Steuertechnik integriert.
Nun sollen beim Projekt-Ersatz serielle Module durch Ethernet fähige Module sowie Weichenheizsteuerungen ersetzt werden sowie Anpassungen bei Bahnhofsumbauten und Ersatz diverser Niederspannungssystemen erfolgen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31731000 - Elektrotechnischer Bedarf |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SAIA Burgess Control (Honeywell),
3280
Murten,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'500'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Eine Ausschreibung ist nicht möglich, da es sich um eine Erweiterung eines bestehenden Systems mit spezifischen Systemkomponenten handelt, es handelt sich um ein Gesamtsystem.
Ein Wechsel der Anbieterin für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten und substanzielle Mehrkosten mit sich bringen. Aus den dargelegten Gründen erfolgt die freihändige Vergabe des Auftrages gestützt auf Art. 21 Abs. 2c Bst. BöB
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.04.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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