Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 17.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-ENG-UMW-RWTC,
zu Hdn. von
Alhousseynou Gaye, Rue de la gare de triage 5,
1020
Renens,
Schweiz,
E-Mail:
alhousseynou.gaye@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Schweizerische Bundesbahnen SBB
IEinkauf, Supply Chain und Produktion Bauprojekte Einauf, Region West, I-ESP-EIB-RWT,
zu Hdn. von
Stéphane Lorin, Rue de la gare de triage 5,
1020
Renens,
Schweiz,
E-Mail:
stephane.lorin@sbb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 15.06.2023
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 07.08.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot muss mittels der Formulare (Teil C und F der Ausschreibungsunterlagen) eingereicht werden. Die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind in Teil F1 Angebot der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beschrieben.
Die Angebote sind in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) und in CHF anzubieten.
Die vollständigen, datierten und unterschriebenen Angebotsdokumente mit allen Anhängen müssen elektronisch auf SBB SharePoint im PDF-Format und das Dokument C1 Preistabelle zusätzlich nach Excel Format gespeichert werden. Um gültig zu sein, kann das Angebot entweder handschriftlich oder mit einer elektronischen Signatur (von der SBB definiert: PDF-Stempel) unterschrieben werden. Zusammenfassung der Schritte zur Einreichung von Angeboten: (1)Übermittlung einer E-Mail-Adresse durch den Bieter zur Einreichung seines Angebots an stephane.lorin@sbb.ch mit Kopie an fabien.mettraux@sbb.ch. Maximale Frist für die Übermittlung der E-Mail-Adresse: 28.7.2023 (2)Erteilung der Zugangsberechtigung zu SharePoint durch die SBB. (3)Bestätigung der durch den Bieter vorzunehmenden Autorisierung. Sie erhalten eine E-Mail, die Sie bestätigen müssen. (4)Einreichung des Angebots auf SBB SharePoint durch den Bieter.
Der Zugriff wird nur für die übermittelte E-Mail-Adresse erlaubt. Sollten Sie Probleme mit dem Zugang haben, wenden Sie sich bitte umgehend an stephane.lorin@sbb.ch mit Kopie an fabien.mettraux@sbb.ch.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 08.08.2023, Bemerkungen:
Offertöffnung nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Rahmenvertrag für die Durchführung von Umweltanalysen im Labor in der Westschweiz
2.4 Aufteilung in Lose?-
Ja
Angebote sind möglich für:
ein Los
CPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Kurze Beschreibung: Los 1 für den Anbieter, der die höchste Punktzahl erhält: 60% der geschätzten Anzahl der zu analysierenden Proben Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein Optionen: Nein Zuschlagskriterien: - Aufgrund der in Ziff. 3.4 ff der Ausschreibungsbestimmungen (B2) genannten Kriterien
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CPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Kurze Beschreibung: Los 2 für den Anbieter mit der zweithöchsten Punktzahl: 40% der geschätzten Anzahl der zu analysierenden Proben Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein Optionen: Nein Zuschlagskriterien: - Aufgrund der in Ziff. 3.4 ff der Ausschreibungsbestimmungen (B2) genannten Kriterien
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2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Unternehmen führt im Auftrag der SBB AG Aufträge zur Durchführung von Umweltanalysen im Labor aus.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Westschweiz
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden eine einfache Gesellschaft und müssen ein einzelnes Unternehmen mit deren Leitung beauftragen. Sie sind gesamtschuldnerisch haftbar. Die Zusammensetzung einer Planergemeinschaft darf in der Zeit zwischen der Einreichung der Angebote und der Zuschlagserteilung nicht verändert werden.
Jeder Bieter kann allein oder zusammen mit anderen Unternehmen in einer Bietergemeinschaft ein Angebot einreichen; die Bewerbung eines Unternehmens als Mitglied einer Gemeinschaft in mehr als einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann nur als Planergemeinschafts-Mitglied oder als Subunternehmerin teilnehmen.
3.6 Subunternehmer- Subunternehmer sind gemäss den Bedingungen der Ausschreibung zugelassen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Q1:Hinreichendes Qualitätsmanagement
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweis nach Kriterium Q1
J1 Kopie der Akkreditierung der Schweizerischen Akkreditierungsstelle für die Norm SN EN ISO / IEC 17025 für das Labor. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine Kosten für die Ausschreibungsunterlagen.
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Französisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 17.05.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Französisch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
4.3 Begehungen- keine Besuche geplant
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Vergabebehörde vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, die die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Teilnahmebedingungen und die geltenden Gesetzt einhalten. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichbehandlung von Frauen und Männern, des Umweltrechts sowie ein wettbewerbskonformes und korruptionsfreies Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- keine
4.6 Sonstige Angaben- Die SBB kann nur Angebote von Bietern aus der Schweiz / EU / EFTA oder dem Vereinigten Königreich annehmen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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