Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-PJM-RWT-T5,
zu Hdn. von
Vincent Morattel, Rue de la Gare de Triage 5,
1020
Renens,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 879 03 01,
E-Mail:
vincent.morattel@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Brücke über die Turtmänna
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Ersatz der bestehenden Eisenbahnbrücke über den Fluss Turtmann bei km 121.400 der Linie 100 Lausanne - Brig, die im Bereich der Überquerung des Putiergrabens und des Flusses Turtmänna, der umgeleitet werden muss, neu gebaut werden soll.
Der Ersatzbau erfolgt ohne Unterbrechung des Bahnbetriebs. Dazu müssen zwei Hilfsbrücken für den Bau der neuen Brücke errichtet werden.
Nach den Brückenhauptarbeiten erfolgen die Umleitung der Turtmänna ins neue Bett sowie weiteren Wasserbauarbeiten für Stabilisierung der Bahndamm an der Seite des Rottens.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Konsortium PraderLosinger SA / Walpen AG gesteuert von
Name: PraderLosinger SA, Route de Vissigen 110,
1950
Sion,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'099'778.25 ohne MWSt. Bemerkung: Nettobetrag der Ausschreibung
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Auftrag wurde an das günstigste Angebot vergeben, d. h. an das Angebot mit der höchsten Punktzahl, da es die in den Ausschreibungsunterlagen formulierten Kriterien am besten erfüllte.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.01.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1312081
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.05.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.4 Sonstige Angaben- pas d'indication
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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