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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1337577
16.05.2023|Projekt-ID 250745|Meldungsnummer 1337577|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Departement Bau und Mobilität
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Bau und Mobilität
Tiefbauamt, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)52 267 54 72,  E-Mail:  pierre.walpen@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Flugplatzstrasse, Brücke über SBB-Linie Frauenfeld
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Das Tiefbauamt saniert die Brücke über die SBB-Linie Winterthur Frauenfeld an der Flugplatzstrasse und die Strassenabschnitte vor der Brücke. Die Brückenabdichtung wird mit einem UHFB (ultrahochfestem Faserverbund-Beton) und die Deckschicht mit einem UHFB-Splitt ausgeführt. Erfahrung in der Ausführung von Leistungen mit dem Einbau von UHFB sowie Arbeiten im Sicherheitsbereich der SBB-Gleise sind unerlässlich.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Cellere Bau AG, Fröschenweidstrasse 10,  8404  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'444'813.95 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.01.2023
Meldungsnummer 1310469

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.05.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.