Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,
zu Hdn. von
Michael Schneider, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
0583272727,
E-Mail:
michael.schneider@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Software Aenderung SLA RABe 525 535
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Software der Fahrzeugsteuerung der RABe 525 NINA und RABe 535 Lötschberger wurde durch Alstom in der Mitte der 90er Jahren entwickelt. Um die Instandhaltbarkeit der Software bis zum Lebensende der Flotten (2037) sicherzustellen, ist es notwendig, einen Wartungsvertrag mit Alstom abzuschliessen.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[18] Eisenbahnen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 50220000 - Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen, | | 50200000 - Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ALSTOM Schienenfahrzeuge AG, Victor-von-Bruns-Strasse 19,
8212
Neuhausen am Rheinfall,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'494'050.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Software der Fahrzeugsteuerung der RABe 525 NINA und RABe 535 Lötschberger wurde durch Alstom entwickelt. Wir besitzen weder die Entwicklungsumgebung (Programme und Prüf-stand) noch die Source-Code und das Wissen, um die SW-Änderungen selber durchzuführen oder zu unterbeauftragen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.08.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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