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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1338113
23.05.2023|Projekt-ID 257859|Meldungsnummer 1338113|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 23.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, PP-F-EK-EET-SOU,  zu Hdn. von Edgar Held, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 196 88 48,  E-Mail:  edgar.held@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Servicevereinbarung IH Geschirrspüler (kurativ + präventiv) aller SBB-Speisewagen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [1] Instandhaltung und Reparatur

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  50220000 - Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gehrig Group AG, Bäulerwisenstrasse 1,  8152  Glattbrugg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'606'171.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Bei der vorliegenden Vergabe handelt es sich um eine Erweiterungs- bzw. Ergänzungsbeschaffung, die gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB freihändig an die ursprüngliche Anbieterin vergeben wird, weil nur auf diese Weise die Austauschbarkeit mit bereits erbrachten Leistungen sichergestellt werden kann.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.03.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.