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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1338501
19.05.2023|Projekt-ID 255704|Meldungsnummer 1338501|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  19.05.2023
Publikationsdatum Simap: 19.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Liestal Kaserne, Modernisierung Safety und Security Anlagen / Türen aus Metall

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Metallbauarbeiten im Rahmen des Projekts «Liestal Kaserne, Modernisierung Safety-/Security Anlagen.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten,
45216200 - Bauarbeiten für Militärgebäude und -einrichtungen,
45421131 - Einbau von Türen

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   13.04.2023
im Publikationsorgan :   Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1329507

3. Begründung

Innert Frist zur Einreichung wurde kein Angebot eingereicht, das Verfahren wird aufgrund dessen ergebnislos abgebrochen.

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im simap.ch angerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.