Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 25.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Bellinzona Abteilung Strasseninfrastruktur Ost,
zu Hdn. von
"Nicht öffnen - OFFERTE: N13 RG Werkhof S. Bernardino, Heizanlagen", Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 23.06.2023
- Bemerkungen: Fragen sind in italienischer Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 30.06.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 23.06.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 14.07.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind zwei Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und zwei in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPacPriority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist deutlich der Vermerk "N13 RG Werkhof S. Bernardino, Heizanlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr / Fr 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 21.07.2023, Ort:
Bellinzona, Bemerkungen:
Das Datum der Angebotsöffnung ist provisorisch. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N13 RG Werkhof S. Bernardino, Heizanlagen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 110078
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45300000 - Bauinstallationsarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Rahmen des Erneuerung- und Erweiterungsprojekts des Werkhof San Bernardino Süd ist die Installation von Heizanlagen für das neue Feuerwehrgebäude (Geb. G) und der Bau der neuen Zentrale für Erdwärmesondenproduktion im bestenden Gebäude B geplant.
2.7 Ort der Ausführung- Schweiz CH / 6565 GR / San Bernardino
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 02.10.2023, Ende: 30.05.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für das Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben»
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Ende 30.05.2025
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen um Pflichtenheft.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.
3.3 Zahlungsbedingungen- 45 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0.-“ (keine) bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung, sowie die Finanzkosten, dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können mit anderen Anbietern nur als Subunternehmer teilnehmen. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmerwerden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT EK4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
ZU EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ 1 vergleichbare Referenz. Eine Kopie der Ausschreibungsunterlagen ist gefragt. Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt: - Abmessungen und Anlagentechnik vergleichbar mit dem Projekt, - Vertragssumme des Referenzobjektes in der Höhe von mindestens 300'000 CHF, - Art der Infrastruktur: Industriegebäude, Werkstatt und/oder öffentliche Gebäude mit differenzierte Funktionsfähigkeit, - Art des Werkes: Bau und Installation der betreffende Heizanlage, - Tätigkeiten: Neubau, - Die Leistungen müssen vollendet sein, - Vertragssumme des Referenzobjektes in der Höhe von mindestens 300'000 CHF.
ZU EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt: PROJEKTLEITER DER BESCHAFFUNG Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien. 1 Referenz als Bauführer, Stv. Bauführer oder gleichwertige Funktion und 1 Referenz als Technischer Bauleiter oder gleichwertige Funktion, in einem Projekt mit allen folgenden Voraussetzungen: - Art der Infrastruktur: Industriegebäude, Werkstatt und/oder öffentliche Gebäude mit differenzierte Funktionsfähigkeit, - Art des Werkes: Bau und Installation der betreffende Heizanlage, - Tätigkeiten: Neubau, - Die Leistungen müssen vollendet sein, - Vertragssumme des Referenzobjektes in der Höhe von mindestens 300'000 CHF.
ZU EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER FIRMA - Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen Subunternehmer maximal70% betragen, - Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahren 2021 und 2022 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages beträgt, - Nach Angebotseingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen: -- Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug, -- Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV, -- Bestätigung UVG-Versicherer, -- Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer -- Versicherungsnachweise, allesamt nicht älter als 3 Monate.
ZU EK4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT Bestätigung der Verfügbarkeit des Schlüsselpersonals: - Mindestverfügbarkeit des Projektleiters 10% Im Jahr 2023 und 10% im Jahr 2024, 10% im Jahr 2025.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine.
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Italienisch
- Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 25.05.2023
bis
14.07.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Italienisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind AUSSCHLIESSLICH über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via „download“).
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Es ist keine Begehung vorgesehen.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Keine.
4.6 Sonstige Angaben- 1.ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS: GEWICHTUNG 50%.
ZK2: QUALITÄT DER AUSRÜSTUNG UND AUSFÜHRUNG: GEWICHTUNG 25%, unterteilt in: 2.1 Aufgabeanalyse 10%, 2.2 Qualität und Eignung des angebotenes Materials 5%, 2.3 Ablauf und zeitlicher Ablauf vom Projekteingang bis zur Inbetriebnahme Heizungsanlagen 10%.
ZK3: ORGANISATIONS UND RISIKOANALYSE: GEWICHTUNG 25%, unterteilt in: 3.1 Organigramm und Organisation des Bieters: 10%, 3.2 Qualifikation, Erfahrung und Referenzen des Projektleiter der Beschaffung 10%, 3.3 Risikoanalyse 5%.
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: nicht beurteilbar // Bezogen auf die Qualität der Angaben: keine Angabe 1 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ gut 5 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung. Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Ausschreibungsunterlagen sind in italienischer Sprache erhältlich.
5. Ausschluss, Vorbefassung: es sind keine Firmen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschossen. 6. Der Werkvertrag wird im Kanton Tessin abgeschlossen und unterschrieben. Deshalb untersteht er der Stempelsteuer des Kanton Tessin (nur für Bauaufträge).
7. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
8. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen.
9. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die italienische Fassung Vorrang.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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