Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 23.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,
zu Hdn. von
«Ne pas ouvrir - documents d’appel d’offres N21.12-001 190074 -NEB Les Toules court terme (ID 7632)», Uttigenstrasse 54,
3600
Thoune,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- N21.12-001 MP-190074 - NEB Les Toules kurzfristige Massnahmen – Projektverfasser-Leistungen (PV, öBL und UBB) für die Überbrückungsmassnahmen (UeMa) und Zustandserfassungen (ZE), die bis 2026 umzusetzen sind (ID 7632)
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Gegenstand des vorliegenden Projekts ist der Bereich «Les Toules» der N21, der aus einer Vielzahl von aneinandergrenzenden Galerien (punktuell auf Brücken / Halbbrücken gestützt) und einem Tunnel besteht.
Bis 2026 müssen die Überbrückungsmassnahmen (UeMa) und Zustandserfassungen (ZE) durchgeführt werden. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Projektverfasser-Leistungen (PV, öBL und UBB) für die Phasen vom Massnahmenprojekt (MP) bis zur Inbetriebnahme (Phase 53). Eine detaillierte Beschreibung des Projekts und der Leistungen ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Gesamtzahl der ausgeschriebenen Stunden ist 6'800h. Aufgeteilt wie folgt: UeMa – 4’100h : Phase MP – 1’600h Phase SIA 41 – 700h Phase SIA 51 – 350h Phase SIA 52 – 1’100h Phase SIA 53 – 350h ZE – 2’000h ; Weitere Leistungen gemäss Bestellung Bauherr – 700h.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- N21.12-001 MP-190074
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, | | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros, | | 71322000 - Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, | | 71500000 - Dienstleistungen im Bauwesen, | | 71600000 - Technische Tests, Analysen und Beratung |
Baukostenplannummer (BKP): | 192 - Bauingenieur,
| | 1984 - Umweltingenieur,
| | 492 - Bauingenieur,
| | 4984 - Umweltingenieur |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
20.04.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1331555
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
1.4 Spezifische Fristen und Formvorschriften
Anstatt
:
Datum: 09.06.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitungsphase lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft oder Subplaner waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Die Frist für die Einreichung von Angeboten für die in Ziffer 4.5 genannten vorbefassten Unternehmen ist der 30.05.2023.
Muss es heissen
:
Datum: 16.06.2023 Spezifische Fristen und Formvorschriften: Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitungsphase lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft oder Subplaner waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Die Frist für die Einreichung von Angeboten für die in Ziffer 4.5 genannten vorbefassten Unternehmen ist der 06.06.2023
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen
Anstatt
:
Die Unternehmungen Sollertia SA in 1870 Monthey, SWISSTRAFFIC AG in 3063 Ittigen, Nibuxs sàrl in 1024 Ecublens, TissièresSA in 1920 Martigny und OPAN concept SA in 2002 Neuchâtel haben die Projektgenerierung erarbeitet und mit diesem Mandatihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Unternehmung erarbeiteten Projektunterlagen sind in dieser Ausschreibungvollumfänglich beigefügt. Die oben genannten Unternehmungen sowie eng mit ihnen verbundene Unternehmungen waren nicht an der Erstellung dieser Ausschreibung beteiligt und sind daher berechtigt, ein Angebot einzureichen. Die oben genannten Unternehmen gelten als vorbefasst. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Unternehmungen, Bietergemeinschaften oder Subunternehmungen, an der diese Unternehmungen beteiligt sind, endet am 30.05.2023. Für alle anderen Anbieter gilt die Fristgemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die oben aufgeführten Unternehmungen im Verfahren als Anbieterinnenzugelassen (Art. 14 BöB).
Muss es heissen
:
Die Unternehmungen Sollertia SA in 1870 Monthey, SWISSTRAFFIC AG in 3063 Ittigen, Nibuxs sàrl in 1024 Ecublens, TissièresSA in 1920 Martigny und OPAN concept SA in 2002 Neuchâtel haben die Projektgenerierung erarbeitet und mit diesem Mandatihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Unternehmung erarbeiteten Projektunterlagen sind in dieser Ausschreibung vollumfänglich beigefügt. Die oben genannten Unternehmungen sowie eng mit ihnen verbundene Unternehmungen waren nicht an der Erstellung dieser Ausschreibung beteiligt und sind daher berechtigt, ein Angebot einzureichen. Die oben genannten Unternehmen gelten als vorbefasst. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Unternehmungen, Bietergemeinschaften oder Subunternehmungen, an der diese Unternehmungen beteiligt sind, endet am 06.06.2023. Für alle anderen Anbieter gilt die Fristgemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die oben aufgeführten Unternehmungen im Verfahren als Anbieterinnenzugelassen (Art. 14 BöB).
4.2 zu berichtigende DatenFrist für die Einreichung des AngebotesBisher: 09.06.2023 Neu: 16.06.2023
Datum der OffertöffnungBisher: 12.06.2023 Neu: 20.06.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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