Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Süd, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- MP-190045, Erhalt BSA GST bis 2030, Expertenmandat - Integrale Test der Sicherheitsanlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit dem notwendigen Ersatz von gewissen BSA Anlagen im Gotthardtunnel müssen die Reaktionen und das Zusammenspiel der verschiedenen Anlagen im Ereignisfall komplett getestet und dokumentiert werden. Hierzu sind sog. Integralgesamttests notwendig.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71500000 - Dienstleistungen im Bauwesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ingegna sa, Vicolo Pontevecchio 6,
6648
Minusio,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 422'346.25 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Mit dem notwendigen Ersatz von gewissen BSA Anlagen im Gotthardtunnel müssen die Reaktionen und das Zusammenspiel der verschiedenen Anlagen im Ereignisfall komplett getestet und dokumentiert werden. Hierzu sind sog. Integralgesamttests notwendig.
Die integralen Tests werden im Verbund über verschiedene sicherheitsrelevante Betriebs- und Sicherheitsanlagengeführt. Die Ingegna SA hat eine spezifische Testdatenbank im Auftrag der Gebietseinheit entwickelt, um die Konsistenz und Nachvollziehbarkeit der Tests durchzuführen und zu dokumentieren. Der Aufbau der Datenbank ist geistiges Eigentum der Ingegna SA - nur sie sind im Stand die Test zu begleiten, damit später eine Reproduzierbarkeit möglich ist. Es gibt folglich keine andere Anbieterin, die über eine vergleichbare Datenbank verfügt, um die Testungen mit entsprechender Nachvollziehbarkeit durchzuführen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.04.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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