Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 03.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Mitte, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
N01, 090090, EP ReNe, EP Reusstal - Neuenhof / Los 19b, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 21.07.2023
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 28.07.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 21.07.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 14.08.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 21.08.2023, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N01, 090090, EP ReNe / Los 19b Anpassung und Erweiterung Hausinstallationen in den Zentralen Baregg West, Baregg Ost und Neuenhof
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- MP-090090
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45311200 - Elektroinstallationsarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Anpassung und Erweiterung Hausinstallationen:
- L+M Verkabelung Energieversorgung - L+M Verkabelung Zuleitung Teilanlagen - L+M Kabeltragsysteme – Erweiterung bestehendes System für Migration Anlagen - L+M Kabeltragsysteme – Entflechtung Energie und Kommunikation - L+M Zentralenbeleuchtung (Umrüstung auf LED) - L+M Verkabelung UKV Inhouse für alle Teilanlagen - L+M Verkabelung LWL Inhouse für alle Teilanlagen - L+M Verkabelung Energie offene Strecke in Kabelrohrblock - L+M Schaltschränke (9 Stück) für Migration Netzwerk, LWL und UKV in drei Zentralen - L+M Erdungsinstallation Zentralen - Rückbau + fachgerechte Entsorgung nicht mehr benötigter Komponenten - Erstellung RPH + DAW bis zur Genehmigung - Gewährleistung Schnittstellen Abschnittsrechner, Brandmeldeanlage - Erstellung von Nachweisen (SiNa, OTDR, NIV, etc.)
2.7 Ort der Ausführung- Der Projektperimeter umfasst die Nationalstrasse N01 zwischen der Verzweigung Birrfeld, km 91.000, und der Kantonsgrenze AG / ZH, km 104.630, auf Höhe des Anschlusses Dietikon. (Hauptsächlich Zentralen Baregg Ost, Baregg West und Neuenhof sowie der Tunnelvorzonen)
Weitere Orte der Leistungserbringung sind: Rayon Aargau / Zürich (Sitzungen) sowie Standorte des Auftragnehmers.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 36 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS
Gewichtung 50 % Bereinigte Angebotssumme
ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN
Gewichtung 25 % Unterteilt in:
- ZK2.1: Qualität der eingesetzten Produkte und Materialien; Gewichtung 5%
- ZK2.2: Auftragsanalyse und Vorgehensvorschlag; Gewichtung 10%
- ZK2.3: Qualität und Plausibilität des Bauprogramms; Gewichtung 10%
ZK3: ORGANISATION UND SCHLÜSSELPERSONEN
Gewichtung 25 % Unterteilt in:
- ZK3.1: Schlüsselperson Bauleitender Monteur, Referenz und Lebenslauf; Gewichtung 20%
- ZK3.2: Zweckmässigkeit der Projekt-Organisation; Gewichtung 5%
Erläuterungen:
Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 22.10.2023 und Ende 31.12.2027
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde
3.3 Zahlungsbedingungen- 45 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt.
Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. EK1: Technische Leistungsfähigkeit EK2: Wirtschaftliche/Finanzielle Leistungsfähigkeit EK3: Erfahrung Schlüsselperson EK4: Subunternehmer
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK1: Referenzprojekt Referenzobjekt der Firma bzw. der federführenden Firma über die Begleitung und Betreuung von maximal 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekten.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt: a) Art der Infrastruktur: Zentralen und Nebenanlagen (Hausinstallationen) einer Autobahn, Hochleistungsstrasse oder vergleichbarer Anlagen b) Fachbereich: Energieversorgung, Kabelanlagen, Nebeneinrichtungen c) Aktivitäten: Ersatz von BSA d) Investition: Auftragsvolumen von mindestens 0,3 Mio. CHF e) Referenz ist abgeschlossen (SIA Phase 53, Abnahme erfolgt)
EK2: Jahresumsatz Anbieter > Bestätigung/Nachweis, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 202, 2021 und 2022 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages betragen;
Nach Angebotseingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen: --Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug, --Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV, --Bestätigung UVG-Versicherer, --Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer --Versicherungsnachweise, allesamt nicht älter als 3 Monate
EK3: Schlüsselperson: Baustellenchef (Bauleitender Monteur) Referenzobjekt des leitenden Bauleiters über die Begleitung und Betreuung von maximal 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekten. Mindestausbildung: Elektroinstallateur/in EFZ
Als vergleichbar für den Baustellenchef (Bauleitender Monteur) gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt: a) Funktion der Schlüsselperson im Referenzprojekt: Baustellenchef (Bauleitender Monteur) oder Stellvertreter Baustellenchef (Bauleitender Monteur) b) Art der Infrastruktur: Zentralen und Nebeneinrichtungen einer Autobahn, Hochleistungsstrasse oder vergleichbarer Anlagen b) Fachbereich: Energieversorgung, Kabelanlagen c) Aktivitäten: Ersatz von BSA d) Investition: Auftragsvolumen von mindestens 0,3 Mio. CHF e) Referenz ist abgeschlossen (SIA Phase 53, Abnahme erfolgt)
EK4: Unterakkordant Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen Subunternehmer maximal 50% betragen
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 03.07.2023
bis
14.08.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Keine vorbefassten Anbieter
4.6 Sonstige Angaben- 1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. 4. Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen. 5. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung 6. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen in den Ausschreibungsunterlagen hat die deutsche Fassung Vorrang.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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