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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1340449
31.05.2023|Projekt-ID 254836|Meldungsnummer 1340449|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 31.05.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Affoltern am Albis
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Affoltern am Albis,  zu Hdn. von Ingeborg Stengl, Marktplatz 1, Postfach,  8910  Affoltern am Albis,  Schweiz,  E-Mail:  ingeborg.stengl@stadtaffoltern.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Aushub, Abbruch, Spez Tiefbau für einen Kindergarten Ersatzneubau
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Kompletter Abbruch von zwei bestehenden Gebäude, Aushub erstellen für den Ersatzneubau.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214100 - Bauarbeiten für Kindergärten
Baukostenplannummer (BKP): 201 - Baugrubenaushub,
1121 - Abbrüche
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
113 - Baustelleneinrichtung,
116 - Holzen und Roden,
117 - Abbrüche und Demontagen,
161 - Wasserhaltung,
211 - Baugruben und Erdbau,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Saredi AG, Bahnhofstrasse 37,  6403  Küssnacht am Rigi,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 479'237.75 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Höchste Punktzahl

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.03.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1326059

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.05.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwal­
tungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht wer­
den. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit
möglich beizulegen