Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Infrastruktur Einkauf Energie
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Infrastruktur Einkauf Energie,
zu Hdn. von
Roger Wenzler, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.energie@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- UW Steinen Beschaffung 15kV IRS-Anlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die SBB planen die Beschaffung von einer 15kV / 16.7Hz Innenraum Schaltanlage für das Unterwerk Steinen.
Die Beschaffung beinhaltet insbesondere das Engineering sowie die Herstellung, Lieferung, Ablad, Montage, Prüfung, Inbetriebsetzung, Personalschulung und die vollständige Dokumentation.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31214000 - Schaltanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Siemens Mobility AG, Hammerweg 1,
8304
Wallisellen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 763'272.70 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Anbieter hat unter Berücksichtigung der in den Ausschreibungsbedingungen aufgezeigten Zuschlagskriterien
die höchste Punktzahl erreicht und somit das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht. Der zuschlagsrelevante Wert gemäss Ausschreibungsunterlagen beträgt CHF 770'612.70
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 09.02.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1313699
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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