Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Bauprojekte Region Ost
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte Region Ost Projektmanagement,
zu Hdn. von
Karin Cirillo, Vulkanplatz 11, Postfach,
8048
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
karin.cirillo@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Seebach. Kreuzungsgleis Güterverkehr - Planer SIA Phasen 41-53
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Bau der neuen PU, der Umbau der Brücke inkl. Stützmauer sowie der Bau diverser Fundamente und Massnahmen am Unterbau der Fahrbahn sind über die Projektphasen 41-53 zu projektieren und zu leiten. Zudem ist die Rolle des Gesamtplaners zu übernehmen, welcher die bauseitigen wie auch der externen Fachplaner technisch und terminlich über alle Projektphasen hinweg koordiniert.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: IG dsp-RL (c/o dsp Ingenieure + Planer AG), Zürichstrasse 4,
8610
Uster,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'122'158.85 ohne MWSt. Bemerkung: inkl. Zusatzleistungen und Nebenkosten
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. d BöB wird der Auftrag freihändig vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.06.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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