Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
062 835 35 60,
E-Mail:
ausschreibungen.atb@ag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ersatzbeschaffung Unimog Geräteträger
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34100000 - Kraftfahrzeuge |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Mercedes-Benz Automobil AG, Zweigniederlassung Aarau Rohr, Hauptstrasse 104,
5032
Aarau Rohr,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 286'422.77 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Abteilung Tiefbau verfügt über ein Aufbaumähgrät Mulag SB 600 D. Das Trägerfahrzeug dieses Mähgerätes muss aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ersetzt werden. Als Ersatz kommt nur ein Trägerfahrzeug in Frage, welches mit dem oben genannten Mähgerät kompatibel ist. Da das Trägerfahrzeug im Winter mit einem an der Front angebauten Häcksler eingesetzt wird, muss es über eine Rechts/ Links Wechsellenkung und eine Frontzapfwelle verfügen.
Dieser Anbieter kann als einziger alle Anforderungen aus dem Pflichtenheft erfüllen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.05.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diesen Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation im SIMAP beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Die angefochtene Publikation ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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