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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1341209
05.06.2023|Projekt-ID 258690|Meldungsnummer 1341209|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.06.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  062 835 35 60,  E-Mail:  ausschreibungen.atb@ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatzbeschaffung Unimog Geräteträger

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34100000 - Kraftfahrzeuge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Mercedes-Benz Automobil AG, Zweigniederlassung Aarau Rohr, Hauptstrasse 104,  5032  Aarau Rohr,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 286'422.77 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Abteilung Tiefbau verfügt über ein Aufbaumähgrät Mulag SB 600 D. Das Trägerfahrzeug dieses Mähgerätes muss aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ersetzt werden. Als Ersatz kommt nur ein Trägerfahrzeug in Frage, welches mit dem oben genannten Mähgerät kompatibel ist. Da das Trägerfahrzeug im Winter mit einem an der Front angebauten Häcksler eingesetzt wird, muss es über eine Rechts/ Links Wechsellenkung und eine Frontzapfwelle verfügen.
Dieser Anbieter kann als einziger alle Anforderungen aus dem Pflichtenheft erfüllen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.05.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diesen Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation im SIMAP beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Publikation ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.