Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Informatik des Kantons Thurgau
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Informatik des Kantons Thurgau, im Roos 6,
8570
Weinfelden,
Schweiz,
E-Mail:
david.hosmann@tg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Lizenzverlängerung von VMware-Produkten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Nutzungsrechte, Updates und Support für VMware Produkte 2023
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SoftwareONE AG, Riedenmatt 4,
6370
Stans,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
EUR 393'136.53 ohne MWSt. Bemerkung: Der Lizenzvertrag wird mit dem Hersteller abgeschlossen, der den Support sowie die Updates zur Verfügung stellt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.05.2023
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB kann ein Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben werden, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann, soweit die Zulässigkeit des freihändigen Verfahrens oder Korruption gerügt wird, innert 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist dreifach einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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