Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital St. Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Immobilien & Betrieb KSSG,
zu Hdn. von
Raphael Germann, Rorschacherstrasse 95,
9007
St. Gallen,
Schweiz,
Telefon:
071 494 33 76,
E-Mail:
ausschreibungen@kssg.ch,
URL
www.kssg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Mobile Pflegearbeitsplätze - Medical Computer Carts
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erweiterung der bestehende Flotte um 68 Mobile Pflegearbeitsplätze und 26 Medical Computer Carts.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33190000 - Verschiedene medizinische Geräte und Produkte |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Wagner Visuell AG, Kasernenstrasse 3d,
8184
Bachenbülach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 598'460.80 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Im Jahr 2017 wurde eine offene Ausschreibung ausgeführt und mobile Pflegewägen und Medical Computer Carts eingeführt.
Aktuell sollen auf verschiedenen Stationen die bestehenden Wägen ergänzt werden. Ein Wechsel des Anbieters würde zu unterschiedlichen Ausprägungen der Wägen auf den Stationen führen, deshalb kommt für diesen Auftrag nur der bisherige Anbieter in Frage. Gestützt auf Artikel 21 e) der IVÖB soll daher aus wirtschaftlichen und technischen Gründen für die Ergänzung und Erweiterung der aktuelle Lieferant den Zuschlag erhalten. Eine inhomogene Flotte würde bei Bedienung und Instandhaltung erhebliche Schwierigkeiten bereiten.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.05.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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