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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1342265
14.06.2023|Projekt-ID 259040|Meldungsnummer 1342265|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.06.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis II
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis II,  zu Hdn. von Christian von Gunten, Schermenweg 11,  3013  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 31 636 50 34,  E-Mail:  christian.vongunten@be.ch,  URL www.be.ch/tba

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

VM Muri TBA.KTM.21340-103 / Korrektion Thunstrasse Muri
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Software Erweiterung des bestehenden Verkehrssystemrechners des Kantons Bern (VSR BE) um den VM-Mandanten «Muri».

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45316213 - Installation von Verkehrsleiteinrichtungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SWARCO SCHWEIZ AG, Flughofstrasse 51,  8152  Glattbrugg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 239'520.35 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe gemäss BSG 731.2-1 (IVöB) Art. 21 Abs. 2e. Der Verkehrssystemrechner des Kantons Bern VSR BE kann, aufgrund seiner spezifischen und individuellen Auslegung, einzig vom Systemlieferanten erweitert werden. Der Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Erweiterung und Ergänzung des bestehenden VSR BE ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich, weil dies erhebliche Schwierigkeiten bereiten und substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.06.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Vergabe zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.