Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 08.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,
zu Hdn. von
Evelyn Stilp, Bleichemattstrasse 31,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
ausschreibungen-IT@swissgrid.ch,
URL
www.swissgrid.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Salesforce Betriebssupport und Weiterentwicklung
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Swissgrid nutzt für die zentrale Verwaltung von verschiedenen Kundengruppen und Stakeholdern Salesforce als CRM-Anwendung für die Verwaltung der entsprechenden Daten. Salesforce wird zudem als Plattform für weitere Einsatzgebiete eingesetzt. Swissgrid sucht im Rahmen der Ausschreibung einen Dienstleistenden über 5 Jahre, der Beratungs- und Entwicklungsleistungen erbringt und Swissgrid bei der Analyse und Behebung von Störungen unterstützt.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- Doc1389723742
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72220000 - Systemberatung und technische Beratung, | | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software, | | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
08.05.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1335445
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenBedingungen für den Erhalt der AusschreibungsunterlagenBisher: Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis 26.05.2023 Neu: Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis 29.06.2023
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab
Bisher: 08.05.2023 bis 26.05.2023 Neu: 08.05.2023 bis 29.06.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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