Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 10.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verkehrsbetriebe der Stadt St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe der Stadt St.Gallen,
zu Hdn. von
Christoph Haag, Steinachstrasse 42,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
0041 (0)71 243 95 28,
E-Mail:
christoph.haag@stadt.sg.ch,
URL
www.vbsg.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Retrofit Billettautomaten - Betriebsapplikation und Backend
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Für einen Retrofit bestehender Billettautomaten wird eine neue Betriebsapplikation sowie ein Backendsystem für die Verwaltung und den Betrieb der Billettautomaten der Verkehrsbetriebe St.Gallen ausgeschrieben.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 230609
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 30144200 - Kartenautomaten, | | 30123100 - Fahrscheinentwerter, | | 30210000 - Datenverarbeitungsgeräte (Hardware), | | 30200000 - Computeranlagen und Zubehör, | | 72310000 - Datenverarbeitung, | | 48481000 - Vertriebs- und Marketingsoftwarepaket, | | 72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
09.06.2023
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
4.8 Rechtsmittelbelehrung
Anstatt
:
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Muss es heissen
:
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
|