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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1343241
14.06.2023|Projekt-ID 251860|Meldungsnummer 1343241|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.06.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern,  zu Hdn. von Daniel Maradan, Reiterstrasse 11,  3013  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 633 34 11,  E-Mail:  info.agg@be.ch,  URL www.be.ch/agg

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

242 Heizungsinstallationen Sanierung und Erweiterung des Schulungs- und Werkstattgebäudes.
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Sanierung und Aufstockung von Schul- und Werkstattgebäude. Ersatz der Ölheizung mit Pelletsheizung, Neue Leitungsführung und Gruppen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45331200 - Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
Baukostenplannummer (BKP): 242 - Heizungsanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Sanare Heizungs AG, Industriestrasse 37c,  2555  Brügg BE,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 496'580.70 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Bestes Angebot aus wirtschaftlicher Sicht. Bestätigte Kompetenz des Unternehmens.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.02.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1314447

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.06.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kanton Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.