Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA Filiale Bellinzona divisione Infrastruttura stradale Est,
zu Hdn. von
N29 Tunnel Alvaschein – Projektverfasser BSA, Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N29 Tunnel Alvaschein – Projektverfasser BSA
Phase 31-53 inkl. Bauleitung: Instandsetzung Tunnel und Neubau Sisto. Die Massnahmen sind im Pflichtenheft unter dem Kapitel 1.3 beschreiben.
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Bestandteil der Ausschreibung ist der Tunnel Alvaschein in der Gemeinde Albula/Alvra. Der Tunnel wird baulich saniert und mit einem Sisto erweitert, die Betriebs- und Sicherheitsanlagen müssen teilwiese erneuert, erweitert oder neu aufgebaut werden. Details zu den betroffenen Anlagen sind im Pflichtenheft unter dem Kapitel 1.3 beschrieben, die betroffenen Fachbereiche sind:
-Energieversorgung, -Beleuchtung, -Lüftung, -Signalisation, -Überwachungsanlage, -Kommunikation und Leittechnik, -Kabelanlage, -Nebeneinrichtungen. Der Gesamtaufwand wird auf 17’355 Arbeitsstunden abgeschätzt.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: IG Alvaschein c/o
Name: eyeBq engineering & consulting AG, Förrlibuckstrasse 70,
8005
Zürich,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'947'689.88 mit MWSt.7.7% Bemerkung: IG Alvaschein (eyeBq Engineering & Consulting AG, Zürich + IM Maggia Engineering AG, Locarno)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin ist das vorteilhafteste
und hat am meisten Punkte erhalten. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte durch den tiefsten Preis und eine sehr gute Aufgabenanalyse sowie einen detaillierten und projektbezogenen Vorgehensvorschlag.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.12.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1305433
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.4 Sonstige Angaben- 1. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS GEWICHTUNG 30%.
ZK2: QUALITÄT DES ANGEBOTES: GEWICHTUNG 30%; unterteilt in: 2.1 Aufgabeanalyse, Vorgehensvorschlag: 20%; 2.2 Nachhaltigkeitsanalyse (vom wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkt) 5%; 2.3 Risikoanalyse und QM-Konzept: 5%.
ZK3: QUALITÄT DES ANBIETERS: GEWICHTUNG 40%; unterteilt in: 3.1 Projektleiter PV BSA 10% 3.1.1 Eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 5%; 3.1.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 5%.
3.2 Teilprojektleiter Tunnellüftung* 10% 3.2.1 Eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 5%; 3.2.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 5%. * TPL Tunnellüftung und Projektleiter dürfen in Personalunion sein.
3.3 Chefbauleiter 10% 3.2.1 Eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 5%; 3.3.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 5%.
3.4 Projektorganisation 10%.
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: nicht beurteilbar // Bezogen auf die Qualität der Angaben: keine Angabe 1 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ gut 5 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung. Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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