Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Aargauische Pensionskasse APK
Beschaffungsstelle/Organisator: Ausschreibung Neuer Webauftritt APK,
zu Hdn. von
Michael Suter, Hintere Bahnhofstrasse 8,
5000
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
info@agpk.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neuer Webauftritt APK
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird eine leistungsstarke Anbieterin gesucht, welche mit einem CMS-Produkt als SaaS-Lösung einen neuen Webauftritt der APK erstellt und nach Produktivsetzung über einen Leistungszeitraum von maximal 12 Jahren den Betrieb, die Wartung sowie den Support sicherstellen wird und einen allfälligen Relaunch oder Weiter- oder Neuentwicklungen umsetzen kann.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Maxomedia AG, Zinggstrasse 1,
3000
Bern 23,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 975'032.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Maxomedia AG, welche die Qualitätskriterien ZK1 sowie die Anbieterpräsentation ZK3 mit hohen Werten erfüllen konnte und das preislich günstigste Angebot eingereicht hat (Art. 18 IVöB).
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.02.2023
im Publikationsorgan: simap
Meldungsnummer
1309525
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht Aarau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde
geführt werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2. Die Beschwerdeschrift ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Die angefochtene Verfügung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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