Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr, Produktion, PP-F-EK-EET-SOU,
zu Hdn. von
Valon Ahmetaj, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
valon.ahmetaj@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Kugelgelenke und Schichtfeder zu Luftfedersystem
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34000000 - Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: GMT Gummi-Metall-Technik GmbH, Liechtersmatten 5,
77815
Bühl,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
CHF 997'072.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die vorliegende Vergabe weist technische Besonderheiten auf. Nur die Ersatzteile der Zuschlagsempfängerin sind kompatibel mit den bestehenden Fahrzeugen. Die Funktionalität der Systeme kann nur mit den Originalteilen gewährleistet werden. Da nur die Zuschlagsempfängerin den vorliegenden Besonderheiten Rechnung tragen kann, erfolgt eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.06.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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