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28.06.2023|Projekt-ID 259581|Meldungsnummer 1344483|Wettbewerbe

Wettbewerb

Publikationsdatum Simap: 28.06.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Präsidialdirektion, Hochbau Stadt Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Marietta Weibel, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch,  URL www.bern.ch/wirtschaft/beschaffung

1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken

Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  keine-elo-Offerten@bern.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

06.08.2023
Bemerkungen: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt via www.simap.ch am 18.08.2023

1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge

Datum: 28.09.2023
Spezifische Fristen und Formvorschriften :   Die Bewerbungen (Planunterlagen und Verfassercouvert) sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Bewerbungen sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Neubau VS und Sportanlagen Viererfeld - Präqualifikation" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1.5 Typ des Wettbewerbs

Gesamtleistungswettbewerb

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.8 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Wettbewerbsobjekt

2.1 Art der Wettbewerbsleistung

Architekturleistung

2.2 Projekttitel des Wettbewerbes

Neubau Volksschule und Sportanlagen Viererfeld, Bern Gesamtleistungswettbewerb im selektiven zweistufigen Verfahren Phase Präqualifikation

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros,
71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt,
292 - Bauingenieur,
293 - Elektroingenieur,
294 - HLK-Ingenieur,
296 - Landschaftsarchitekt,
299 - Uebriges

2.5 Projektbeschrieb

Die Stadt Bern beabsichtigt 14 Klassen für die Basis- und Primarstufe und eine Dreifachturnhalle zu realisieren. Die Bauten sollen pädagogisch höchste Ansprüche erfüllen und in Bezug auf Energie/Klima Vorbild sein. Zusätzlich sollen ein zentraler Schulplatz, weitere Aussenräume sowie ein Kunstrasenfeld und Vereinsgarderoben mit einer Ausschanktheke erstellt werden.

2.6 Realisierungsort

Bern, Viererfeld

2.7 Aufteilung in Lose?

Nein

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.10 Realisierungstermin

Bemerkungen: 2028-2030

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 44 IVöB 2019 vorliegen und sämtliche Nachweise gemäss Art. 7 IVöBV erbracht worden sind, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen
(Leistungsortsprinzip).
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.

Zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter bestehen keine Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist.

Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse ins Bild zu setzen.

3.5 Projektgemeinschaften

Projektgemeinschaften sind zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise Art. 7 IVöBV sind durch die Subunternehmen bei
der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Dies gilt auch für die nachfolgenden Ausführungsarbeiten. Sämtliche Firmen und Unternehmungen, welche zu einem späteren Zeitpunkt für die Ausführung der Arbeiten beigezogen werden, müssen die Anforderungen an das öffentliche Beschaffungswesen erfüllen und die Nachweise über die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge und die Bezahlung der Steuern und Sozialabgaben bis spätestens 6 Wochen vor Arbeitsbeginn der Auftraggeberin melden und die Nachweise erbringen. Erst nach Freigabe durch die Auftraggeberin dürfen die Arbeiten aufgenommen werden. Dies gilt für sämtliche Subunternehmen und deren Subunternehmen usw.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
siehe Kapitel 4.4 im Programm des Gesamtleistungswettbewerbes.

1. Portrait Gesamtleistungsteam > Gewichtung 20%
2. Referenzobjekte der Totalunternehmung > 20%
3. Referenzobjekte Architektur und Landschaftsarchitektur > 40%
4. Referenzobjekte Fachplanung > 20%

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen.

- siehe Punkt 4.3 im Programm des Gesamtleistungswettbewerbes, Phase Präqualifikation

Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR

Falls eine Firma keine Angestellten beschäftigt, erübrigen sich folgende Nachweise:
- Bestätigung der Pensionskasse
- Bestätigung der SUVA
- Bestätigung GAV

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Entscheidkriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien
Gesellschaft Städtebau, Architektur, Aussenraum, Beitrag zur Quartierbildung und zur Stärkung der Identität für Schule und Quartier Räumliche, pädagogische, funktionale und erschliessungsmässige Qualitäten, Hindernisfreiheit, Anpassungs- und Aneignungsfähigkeit, Einsehbarkeit und subjektive Sicherheit, multifunktionale Nutzung / Wirtschaft Erstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten, Robustheit und Einfachheit der Gebäudestruktur und der Baukonstruktion sowie der Aussenräume, Kompaktheit der Volumen, Flächeneffizienz, strukturelle und konstruktive Flexibilität /Umwelt Energie- und Treibhausgasbilanz, Systemtrennung, Bauökologie, aktive und passive Energiegewinnung, erneuerbare Ressourcen, Landverbrauch, Versiegelungen, Biodiversität, Stadtklima, (Regen-) Wassermanagement:  Gewichtung 75 % 
Werkpreis Festpreisangebot für Gebäude und Aussenraum gemäss Raumprogramm:  Gewichtung 25 % 
Die Reihenfolge entspricht keiner Gewichtung. Die Beurteilung der Qualität erfolgt vor der Beurteilung des Preises (verschlossenes Couvert, Zwei-Couvert-Methode) 

3.10 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen

Kosten: Keine

3.14 Sprachen

Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.15 Gültigkeit des Angebotes

3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation

unter www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 28.06.2023  bis  28.09.2023
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen :   Nach Ablauf dieser Frist werden die Teilnahmeunterlagen nicht mehr abgegeben. Der fristgerechte Bezug der Teilnahmeunterlagen über www.simap.ch gilt als Anmeldung zum Verfahren.

4. Andere Informationen

4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten

Fachpreisrichter*innen
Thomas Pfluger, Dipl. Arch. ETH SIA, Stadtbaumeister Bern, Hochbau Stadt Bern, Vorsitz
Jeanette Beck, Dipl. Arch. ETH, Stv. Stadtplanerin, Stadtplanungsamt Bern
Priska Ammann, Dipl. Arch. ETH SIA, Zürich, Team VIF!
Raphael Frei, Dipl. Arch. ETH SIA BSA, Zürich
Armon Semadeni, Dipl. Arch. ETH SIA BSA, Zürich
Florian Seibold, Landschaftsarchitekt HTL BSLA, Zürich

Ersatz Fachpreisrichter
Heinrich Sauter, Dipl. Arch. ETH/SIA, Bereichsleiter Hochbau Stadt Bern

(Sachpreisgericht und Experten > siehe Programm)

4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?

Ja

4.3 Gesamtpreissumme

CHF 450 000.00
siehe Wettbewerbsprogramm, Punkt. 3.5

4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?

Ja
Betrag: 30'000.00

4.5 Anonymität

Die Präqualifikation ist nicht anonym.

4.6 Art und Umfang der gemäss Wettbewerbsprogramm zu vergebenden weiteren planerischen Aufträge oder Zuschläge

Planung und Realisierung der Volksschule und Sportanlagen Viererfeld.

4.7 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

siehe Kapitel 3.2 Programm Gesamtleistungswettbewerb

4.8 Besondere Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019).
Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten. Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet, an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss.

Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen. In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich (Art. 44 und 45 IVöB 2019).

4.9 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Kast Kaeppeli, Bern (Machbarkeitsstudie Studerstrasse)

4.10 Sonstige Angaben

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Baubewilligung.

Zustelldomizil:
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.

4.11 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch
Weitere (Ausnahme) tec 21

4.12 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen