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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1344537
26.06.2023|Projekt-ID 254715|Meldungsnummer 1344537|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.06.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baselland
Abteilung Grossbauprojekte,  zu Hdn. von Alex Brunner, Bruderholz,  4101  Bruderholz,  Schweiz,  E-Mail:  bau@ksbl.ch,  URL www.ksbl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Zentrale Produktion Gastronomie / BKP 250 Sanitärinstallationen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Sanitäre Anlagen für die neue Grossküche (Zentralproduktion aller Speisen für das Kantonsspital Baselland am Standort Bruderholz).

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45232460 - Sanitäre Anlagen,
45332400 - Installation von Sanitäreinrichtungen
Baukostenplannummer (BKP): 25 - Sanitäranlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: CP Sanitär GmbH, Schönaustr. 51,  4058  Basel,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 470'987.11  bis  536'346.00   mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an den Bieter mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 30.03.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1325531

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.06.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Geschützt auf Art. 15 IVÖB kann gegen diesen Vergabeentscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhobenwerden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdefrist ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführerin oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist in der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig