Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baselland Abteilung Grossbauprojekte,
zu Hdn. von
Alex Brunner, Bruderholz,
4101
Bruderholz,
Schweiz,
E-Mail:
bau@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Zentrale Produktion Gastronomie / BKP 250 Sanitärinstallationen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Sanitäre Anlagen für die neue Grossküche (Zentralproduktion aller Speisen für das Kantonsspital Baselland am Standort Bruderholz).
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45232460 - Sanitäre Anlagen, | | 45332400 - Installation von Sanitäreinrichtungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 25 - Sanitäranlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: CP Sanitär GmbH, Schönaustr. 51,
4058
Basel,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 470'987.11
bis 536'346.00
mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an den Bieter mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 30.03.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1325531
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Geschützt auf Art. 15 IVÖB kann gegen diesen Vergabeentscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhobenwerden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdefrist ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführerin oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist in der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig
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