Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,
zu Hdn. von
Nadina Rothe, Bleichemattstrasse 31,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
ausschreibungen-IT@swissgrid.ch,
URL
www.swissgrid.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Cheap Storage Solution
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit der vorliegenden Ausschreibung «Cheap Storage Solution» verfolgt Swissgrid das Ziel, die Daten, welche nicht mehr verändert und / oder selten gebraucht werden, auf eine kosteneffiziente Speicherlösung zu verschieben. Die Speicherlösung muss in der Lage sein die Speicher zu replizieren.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 30234500 - Arbeitsspeichermedien, | | 72317000 - Datenspeicherung, | | 72541100 - Speichererweiterung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: LC Systems Engineering AG, Zum See 1,
9320
Arbon,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'012'913.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Die Zuschlagssumme versteht sich als Kostendach und beinhaltet nebst der Grundleistung Optionen ohne Abnahmeverpflichtung, sowie eine Reserve für Unvorhergesehenes.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Anbieterin überzeugt nicht nur durch das wirtschaftlichste Angebot, sondern auch durch die hervorragende Erfüllung der technischen Kriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 23.02.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1318627
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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