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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1344659
22.06.2023|Projekt-ID 253004|Meldungsnummer 1344659|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.06.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,  zu Hdn. von Nadina Rothe, Bleichemattstrasse 31,  5001  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  ausschreibungen-IT@swissgrid.ch,  URL www.swissgrid.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Cheap Storage Solution
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Mit der vorliegenden Ausschreibung «Cheap Storage Solution» verfolgt Swissgrid das Ziel, die Daten, welche nicht mehr verändert und / oder selten gebraucht werden, auf eine kosteneffiziente Speicherlösung zu verschieben. Die Speicherlösung muss in der Lage sein die Speicher zu replizieren.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30234500 - Arbeitsspeichermedien,
72317000 - Datenspeicherung,
72541100 - Speichererweiterung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: LC Systems Engineering AG, Zum See 1,  9320  Arbon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'012'913.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Die Zuschlagssumme versteht sich als Kostendach und beinhaltet nebst der Grundleistung Optionen ohne Abnahmeverpflichtung, sowie eine Reserve für Unvorhergesehenes.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Anbieterin überzeugt nicht nur durch das wirtschaftlichste Angebot, sondern auch durch die hervorragende Erfüllung der technischen Kriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 23.02.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1318627

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.06.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.