Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich The SwissCAT+ East Dr. Paco Laveille,
zu Hdn. von
c/o Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 70,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Unchained Lab Junior Glovebox Katalysator-Vorbereitungs- und Prüfeinheit
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Unchained Labs, LLC, 6870 Koll Center Parkway,
94566
Pleasanton, CA,
Vereinigte Staaten von Amerika
Preis (Gesamtpreis):
USD 1'196'540.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. c & e BöB
Das hier gekaufte System ist das einzige am Markt erhältliche das in die bestehende Sicherheitswerkbank der ETH Zürich eingebaut werden kann ohne etwas kundenspezifisches bauen zu müssen. Zusätzlich ist das System von Unchained Labs das einzige welches einen grossen Bereich von möglichen Pulverdispersionen (von sub-mg bis Gramm) in einem einzigen, schnellen Dosiervorgang ausführen kann. Da dies bereits das dritte System dieses Herstellers im SwissCAT+ Easts Labor ist, bieten sich auch Synergien beim Unterhalt und Servicebesuchen sowie in der Bedienung und Schulung der Nutzer.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.06.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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