Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich The SwissCAT+ East Dr. Paco Laveille,
zu Hdn. von
c/o Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 70,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Avantium XR for Biofeedstock upgrading
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Avantium Chemicals B.V., Zekeringstraat 28,
1014 BV
Amsterdam,
Niederlande
Preis (Gesamtpreis):
EUR 1'575'106.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. c & e BöB
Der Anbieter ist der einzige der ein solches System mit so kleinem Platzbedarf offerieren kann. Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, da der Platz im Labor beschränkt ist. Der Reaktorverschluss von Avantium ist am einfachsten zu bedienen, ohne dass eine Dichtheitsprüfung und ein individuelles Festziehen des Reaktors erforderlich ist, was den Betrieb und die Wartung wesentlich praktischer macht als bei anderen Anbietern. Avantium ist der einzige Anbieter, der mikrofluidische Chips (patentierte Technologie) einsetzt, um die Gas- und Flüssigkeitszufuhr in den 16 Reaktoren extrem genau aufzuteilen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.06.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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