Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Liestal Kaserne, Modernisierung Safety und Security Anlagen / Elektroinstallationen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Elektroinstallationen im Rahmen des Projekts «Liestal Kaserne, Modernisierung Safety-/Security Anlagen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, | | 45216200 - Bauarbeiten für Militärgebäude und -einrichtungen, | | 45311200 - Elektroinstallationsarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 23 - Elektroanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Marti-Elektro-Installationstechnik AG, Bleichestrasse 15,
4058
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'308'048.55 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.04.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1328517
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: -
4.5 Rechtsmittelbelehrung- "Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig".
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