Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO),
zu Hdn. von
Beschaffung KAIO, Wildhainweg 9,
3012
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.kaio@be.ch,
URL
www.be.ch/kaio
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Digitale Lösungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit der starken Verwendung mobiler Endgeräte werden in den nächsten Jahren diverse spezialisierte Unternehmen für Softwareentwicklungsleistungen, wie in der Entwicklung von Mobile-Apps etc., für den Kanton Bern benötigt. Um die Entwicklungsleistungen von digitalen Lösungen langfristig sicherzustellen, ist das KAIO darauf angewiesen zeitnah IT-Partner engagieren zu können, welche sowohl über das notwendige Knowhow wie auch über die erforderlichen Kapazitäten verfügen, um die entsprechenden Projekte mit Entwicklungsteams umzusetzen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen bis zu acht Rahmenvertragspartner (nachfolgend RVP genannt) verpflichtet werden, welche für den Kanton Bern oder andere Träger kantonaler Aufgaben vielfältige digitale Lösungen entwickeln, weiterentwickeln und warten können. Fehlende Kompetenzen und Kapazitäten können durch Subunternehmer abgedeckt werden. Die Projektvergabe erfolgt mittels Mini-Tenderverfahren.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, | | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ti&m AG, Buckhauserstrasse 24,
8048
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'979'166.67 mit MWSt.7.7%
- Name: Bedag Informatik AG, Engehaldenstrasse 12,
3012
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'916'666.67 mit MWSt.7.7%
- Name: Elca informatique SA, Seilerstrasse 4,
3011
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'733'333.33 mit MWSt.7.7%
- Name: JLS DIGITAL AG, Pfingstweidstrasse 51,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'839'875.00 mit MWSt.7.7%
- Name: SwissQ Consulting AG, Spitalgasse 37,
3011
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'520'833.33 mit MWSt.7.7%
- Name: DXC Technology Switzerland GmbH, Weltpoststrasse 5,
3015
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'750'125.00 mit MWSt.7.7%
- Name: SWISSCOM DIGITAL TECHNOLOGY SA, rue des Bains 35,
1205
Genève,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'020'833.33 mit MWSt.7.7%
- Name: Liip AG, Rue de la Banque 1,
1700
Fribourg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'000'000.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die für den Zuschlag massgebenden Merkmale und Vorteile der berücksichtigten Angebote (Art. 51 Abs. 3 Bst. c IVöB 2019) sind folgende:
Die Angebote der Zuschlagsempfängerinnen erhielten zwischen 9'099 bis 8’043 von maximal total 10’000 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren verbliebenen Angeboten. Diese Angebote weisen in der kumulativen Betrachtung der Zuschlagskriterien (Preise, qualitative Kriterien und Assessments) die besten Ergebnisse auf. Sie sind daher die vorteilhaftesten Angebote.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.01.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1309279
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 39
4.4 Sonstige Angaben- Weil ein Rahmenvertrag mit bis zu acht Vertragsparteien ausgeschrieben wurde, basieren die in Ziff. 3.2 angegebenen Beträge auf der Annahme, dass sich das geschätzte Auftragsvolumen gleichmässig auf die Zuschlagsempfängerinnen verteilt. In der Praxis wird das nicht der Fall sein: das Auftragsvolumen verteilt sich nach Massgabe des Rahmenvertrags und nicht zwingend gleichmässig auf die Zuschlagsempfängerinnen. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann tiefer liegen, u.a. weil keine Pflicht besteht, die Leistungen überhaupt oder nur bei den Zuschlagsempfängerinnen abzurufen, oder höher, u.a. weil die Leistungen nach Massgabe der Ausschreibung auch weiteren Behörden vermittelt werden können.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Zuschlagsverfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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