Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS Netz AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS Netz AG,
zu Hdn. von
Katja Rossi, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
katja.rossi@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Fernübertragungseinrichtung sowie autom. Signalbetrieb
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die veraltete «RCS95»Fernübertragungseinrichtung sowie der «ASB / S5» automatischer Signalbetrieb ist beim Lieferant Siemens seit längerer Zeit abgekündigt.
Für die Übermittlung der ILTIS Befehle von der Betriebszentrale an ein Relaisstellwerk, sowie ILTIS Meldungen in entgegengesetzter Richtung, wird eine sogenannte Fernsteuereinrichtung benötigt. An den vier Standorten, an welchen kein geplanter Stellwerkersatz vorgesehen ist, soll die RCS95 sukzessive durch das Nachfolgeprodukt «RCI» ersetzt werden.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72212140 - Entwicklung von Software für Eisenbahnleitsysteme |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Siemens Mobility AG, Hammerweg 1,
8304
Wallisellen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 680'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: RCI (Remote Control Interface) ist das Nachfolgeprodukt und wird ebenfalls von der Firma Siemens angeboten, weiterentwickelt und betreut. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen, spezifischen Schnittstellendefinitionen sowie bereits umgesetzten Migrationen kann diese Migration nur mit der Firma Siemens sichergestellt werden.
Aus den dargelegten Gründen erfolgt die freihändige Vergabe des Auftrages gestützt auf Art. 21 Abs. 2c Bst. BöB
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.06.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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