Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Bevölkerungsschutz und Armee des Kantons Schaffhausen
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Schaffhausen Amt für Bevölkerungsschutz und Armee,
zu Hdn. von
Ronny Mathys, Randenstrasse 34,
8200
Schaffhausen,
Schweiz,
Telefon:
+41 52 632 75 91,
E-Mail:
bua@sh.ch,
URL
www.sh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Polycom Notrufsäulen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lieferung von 42 Notrufsäulen für die Notfalltreffpunkte der Gemeinden des Kantons Schaffhausen zwecks Gewährleistung der personenunabhängigen Notfallkommunikation über Polycom-Funknetz zwischen der Bevölkerung und der Einsatzleitzentrale.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32552120 - Notrufsäulen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ErvoCom Schweiz AG, Fiststrasse 29,
8835
Feusisberg / CH,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 249'900.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: inkl. MwSt. und Nebenkosten
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die ErvoCom Schweiz AG ist (bisher) die einzige Anbieterin für Notrufsäulen mit Polycom-Geräten auf dem Markt. Die Vergabe an die ErvoCom Schweiz AG soll daher im freihändigen Verfahren gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. November 2019 erfolgen, wonach der Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben werden kann, wenn aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur ein Anbieter in Frage kommt und es keine angemessene Alternative gibt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.06.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlagsentscheid kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist in doppelter Ausfertigung einzureichen und muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Zuschlagsentscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich ebenfalls beizulegen.
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