Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,
zu Hdn. von
Ralf Graber, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
ralf.graber@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Revision Bremskomponenten TDG RABe 515
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Revision Bremskomponenten TDG RABe 515
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[1] Instandhaltung und Reparatur
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 50220000 - Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Weilburger Straße 22,
60326
Frankfurt am Main,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
EUR 779'756.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Firma DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH hat bei der Bewertung die höchste Punktzahl erzielt. Das Angebot überzeugte mit einer sehr guten Erfüllung der qualitativen
Kriterien und dem preislich attraktivsten Angebot. Ebenso wurde der Nachhaltigkeit Rechnung getragen
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.02.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1318305
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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