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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1346083
12.12.2023|Projekt-ID 260184|Meldungsnummer 1346083|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 12.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Engineering, Fahrbahn, Region Mitte,  zu Hdn. von Thomas Jenzer, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz,  Telefon:  000 000 00 00,  E-Mail:  thomas.jenzer@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

SBB AG Infrastruktur, Einkauf Bauprojekte,  zu Hdn. von Zeno van Uden, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz,  Telefon:  000 000 00 00,  E-Mail:  zeno.vanuden@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

23.01.2024
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 26.02.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-mail (zeno.vanuden@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Rahmenvertrag oertliche Bauleitung»

1.5 Datum der Offertöffnung:

29.02.2024, Ort:  Luzern, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Rahmenvertrag örtliche Bauleitung sowie die Unterstützung der Oberbauleitung für Bauen mit Dritten (Bm3).

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

Diverse

2.4 Aufteilung in Lose?

Ja (ohne Spezifizierung)
Angebote sind möglich für:  maximale Anzahl an Losen: 2

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Firma erbringt auf Bestellung der SBB AG Leistungen im Bereich Örtliche Bauleitung sowie die Unterstützung der Oberbauleitung für Bauen mit Dritten (Bm3) in den Bereichen Gleistiefbau-, Fahrbahn- und Fahrstromerneuerungsprojekten (Phasen 41, 52, 53)

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Ganze Schweiz

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen.

Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.

Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.

Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.

3.6 Subunternehmer

Subplaner sind zugelassen. Maximum 60% der Leistungen dürfen durch Subplaner erbracht werden

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichendes Qualitätsmanagement

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
N1 Eine (1) Projektreferenz in den SIA Phasen 4 und 5 in den Sparten Fahrbahn (Oberbau- und Unterbau), Tiefbau (gleisspezifisch), Fahrstrom (Grundkenntnisse) und Kabelanlagen mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik. Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.

N2 Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch, Französisch, Italienisch
Bemerkungen: Im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung, publiziert die SBB die Ausschreibung auf www.simap.ch auf Deutsch, Italienisch und Französisch und die Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch, Italienisch und Französich (Amtssprache am Standort der Baute).
Die Anbieterin ist berechtigt, ihr Angebot und ihre Fragen ganz oder teilweise in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) einzureichen.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sprachfassungen der Ausschreibungspublikationen gilt die deutsche Version als verbindlich.
Die Verfahrenssprache (z.B. für Antworten in der Fragerunde und im Rahmen der Bereinigungen) ist Deutsch, Italienisch und Französisch (Amtssprachen am Standort der Baute).
Die Ansprechpartner des Auftragnehmers der SBB oder Dritter müssen Deutsch, Italienisch und Französisch als Projektsprache fliessend beherrschen und alle Projektdokumente (Berichte, Pläne, Ausschreibungsunterlagen, Zwischenberichte usw.) sowie die gesamte Projektkorrespondenz müssen in einwandfreiem Deutsch, Italienisch und Französisch (Amtssprachen am Standort der Baute) verfasst sein.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch, Italienisch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Der Anbieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und fehlende Unterlagen umgehend bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Sollten diesbezüglich keine Vorbehalte gemacht werden, gelten die Unterlagen als vollständig übergeben.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen.

4.3 Begehungen

keine

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.