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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1346849
27.06.2023|Projekt-ID 260412|Meldungsnummer 1346849|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.06.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG
Schallschutzprogramm,  zu Hdn. von Peter Hutmacher, Postfach,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  E-Mail:  projektleitung@schallschutzprogramm.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Schallschutzprogramm Flughafen Zürich, Realisierung 2023, Norden und Osten, Schallschutzfenster

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44221100 - Fenster
Baukostenplannummer (BKP): 221 - Fenster, Aussentüren, Tore

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: XY PL Norden Fenster in Holz-Metall
Name: Edelweiss Fenster AG, Toggenburgerstrasse 124,  9500  Wil,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 160'365.30  bis  170'636.30   mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Eingang von gültigen Angeboten mit unbereinigten Nettobeträgen (inkl. MwSt.)

Hinweis: XY PL Osten Fenster in Holz-Metall
Name: Scherer AG Pfäffikon, Speckstrasse 9,  8330  Pfäffikon,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 231'768.40  bis  270'692.35   mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Eingang von gültigen Angeboten mit unbereinigten Nettobeträgen (inkl. MwSt.)

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.06.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.

Zürich-Flughafen, 26.06.2023
Flughafen Zürich AG
Lärm & Verfahren