Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
28.06.2023 Publikationsdatum Simap: 28.06.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Basel,
zu Hdn. von
Sandro Hänggi, Petersgraben 52, 1. OG,
4051
Basel,
Schweiz,
Telefon:
061 207 64 57,
E-Mail:
sandro.haenggi@unibas.ch,
URL
www.unibas.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Server Infrastruktur Universität Basel
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
gemäss den beigefügten Dokumenten
2.2 Gemeinschaftsvokabular
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Infoniqa SQL AG, Baarermattstrasse 10,
6340
Baar,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.04.2023
im Publikationsorgan: Kantonsblatt Basel-Stadt
Meldungsnummer
1328561
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Die Beteiligten lönnen innerhalb von fünf Tagen, von der
Zustellung der schriftlichen Verfügung an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen Das Begehren ist schriftlich an die Universität Basel, Ressort Facilities, Markus Becherer, Petersgraben 52, Postfach 4001 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung angerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1,4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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