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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1347167
07.07.2023|Projekt-ID 251871|Meldungsnummer 1347167|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von AHB, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 80689 Schulanlage Im Isengrind
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Neubau
- BKP 240 Heizungs- und Kälteanlagen
- BKP 244 Lüftungsanlagen
- BKP 250 Sanitäranlagen
Beschaffungs-Nr 250
Kurze Beschreibung: BKP 250 Sanitäranlagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 25 - Sanitäranlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SADA AG, Vega-Strasse 3,  8152  Glattpark (Opfikon),  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'478'534.55 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.02.2023
Meldungsnummer 1314505

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.06.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Verfügung Nr. 230209 des Vorstehers des Hochbaudepartements.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.