Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 10.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
N02, MP-190096, EP Hagnau - Augst / Betriebszentrale Süd Ost Baumeisterarbeiten, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 28.08.2023
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher, Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 05.09.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im «Forum» beantwortet. Nach dem 28.08.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 19.09.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 25.09.2023, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N02, MP-190096, Erhaltungsprojekt (EP) Hagnau - Augst / Neubau Betriebszentrale Süd Ost - Baumeisterarbeiten
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- MP-190096
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Gegenstand der Ausschreibung ist der Neubau der Betriebszentrale Süd Ost des Tunnels Schweizerhalle in Muttenz, Kanton Basel-Landschaft.
Das neue Gebäude wird in einer Böschung zwischen dem Gleisfeld der SBB und der Nationalstrasse N02 errichtet. Mittels eines neuen Werkleitungskanals wird die Verbindung mit der bestehenden Portalstation des Tunnels Schweizerhalle hergestellt. Das Gebäude grenzt direkt an den Dienstweg und profitiert somit von einer guten Erschliessung. Das Bauwerk verfügt über 3 Geschosse mit einer Gesamtfläche von ca. 490 m2. Die Verbindung zum ELT Ost soll über das bestehende Portal erfolgen. Das Gebäude weist eine längliche Form auf und hat im 2.OG einen auskragenden Teil.
2.7 Ort der Ausführung- Schweiz, Kanton Basel-Landschaft, Gemeinde Muttenz.
Im Nationalstrassenabschnitt Hagnau bis Augst.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS;
Gewichtung 70 % Bereinigte Angebotssumme
ZK2: QUALITÄT DES ANBIETERS;
Gewichtung 10 % Erfahrung der Schlüsselpersonen. Referenz Baustellenchef; Max. 2 Referenzobjekte über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion beinhaltend einen Neubau einer Tunnelzentrale oder eines Technikgebäudes einer Infrastrukturanlage und eine Baugrube mit Rühlwand, mit vergleichbarer Komplexität und vergleichbarem Umfang. Die Kriterien können mit maximal 2 Referenzen kumulativ abgedeckt werden. Als vergleichbar gilt ein Investitionsvolumen von mindestens CHF 1.5 Mio.
ZK3: QUALITÄT/PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS;
Gewichtung 20 % unterteilt in:
ZK3.1: Technischer Bericht; Gewichtung 12 %
A. Analyse der Aufgabenstellung (1 Seite A4) B. Technische Lösungen bei erkannten baulichen Schwerpunkten (max. 2 Seiten A4) - Konzept Erstellung Baugrube inkl. SBB-Schutzgerüst - Vorgehen Hinterfüllung und Verdichtung hinter Betriebszentrale und WELK C. Weitere erkannte Schwerpunkte: Darstellung eines QM-Konzeptes (2 Seiten A4 projektbezogenes QM-Konzept) mit Auflistung von qualitätsrelevanten Arbeiten und vorgesehenen Massnahmen zur Sicherstellung der Anforderungen in der Verantwortung und Zuständigkeit des Unternehmers, einschliesslich Risikoanalyse D. Vertragsbezogenes Organigramm des Unternehmers mit Nennung der für die Vertragserfüllung vorgesehenen Personen und deren Funktion (max. 1 Seite A4) E. Bauprogramm (1 Seite A3)
ZK3.2: Installations- und Logistikkonzept; Gewichtung 8 %
A. Installationsplan inkl. Angaben zur Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr (max. 1x Plan A0) B. Baustellen-Logistikkonzept inkl. Ver- und Entsorgung der Teilbaustellen und Konzept Arbeitsgerüste (2 Seiten A4). Das Konzept für die Anlieferung von Beton durch den Hardwald aufgrund der Gewichtsbeschränkung ist darzustellen.
Erläuterungen:
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.
Finanzielle Varianten sind nicht zugelassen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 04.03.2024 und Ende 27.06.2025
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen um Pflichtenheft.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.
3.3 Zahlungsbedingungen- CHF; 45 Tage nach ordnungsgemässem Rechnungseingang.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: technische Leistungsfähigkeit EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit EK3: Erfahrung Schlüsselpersonen EK4: Nachweis der Verfügbarkeit EK5: Leistungsanteil Unterakkordant(en)
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK1: Technische Leistungsfähigkeit des Anbieters Max. 2 Referenzprojekte des Anbieters über abgeschlossene Arbeiten, beinhaltend einen Neubau einer Tunnelzentrale oder eines Technikgebäudes einer Infrastrukturanlage und eine Baugrube mit Rühlwand, mit vergleichbarer Komplexität und vergleichbarem Umfang. Die Kriterien können mit maximal 2 Referenzen kumulativ abgedeckt werden. Als vergleichbar gilt ein Investitionsvolumen einer Zentrale oder Technikgebäude von mindestens CHF 1.5 Mio, resp. einer Baugrube von mindestens CHF 0.5 Mio.
EK2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Jahresumsatz des Anbieters muss mind. doppelt so hoch sein wie der Jahresumsatz des Auftrages.
EK3: Erfahrung Schlüsselpersonen Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität (gleiche Fachbereiche und Spezifikationen mit gleichem Umfeld, Anforderungen gemäss EK 1) für folgende Schlüsselpersonen: Baustellenchef Als vergleichbar gilt ein Investitionsvolumen von mindestens CHF 1.5 Mio, für einen Neubau einer Tunnelzentrale oder ein Neubau eines Technikgebäudes einer Infrastrukturanlage und eine Baugrube mit Rühlwand von mindestens 0.5 Mio.
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit Für die Schlüsselpersonen gemäss EK3: Nachweis, dass die erforderliche Verfügbarkeit während der Bauzeit gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Vorgabe ASTRA: erforderliche Verfügbarkeit min. 50 % (inkl. Stellvertreter).
EK5: Leistungsanteil Unterakkordant(en) Maximal 50 % der Leistung darf über Subunternehmen erbracht werden.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 10.08.2023
bis
19.09.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Es liegen keine vorbefassten Bauunternehmen vor.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 3. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich. 4. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt. 5. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „1.2 CHECKLISTE EINZUREICHENDER DOKUMENTE" (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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