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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1347731
03.07.2023|Projekt-ID 260702|Meldungsnummer 1347731|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton St.Gallen, Bau- und Umweltdepartement, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt, Strassen- und Kunstbauten,  zu Hdn. von Marcel Eisenring, Lämmlisbrunnenstrasse 54,  9001  St.Gallen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 229 59 10,  E-Mail:  marcel.eisenring@sg.ch,  URL www.tiefbau.sg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kantonsstrasse Nr. 3, km 06.747, Wittenbach: Durchlass Altmülirank
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Instandsetzung Textomur und Vegetationsdeckenaufbau

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Eberle Landschaftsbau und Geotechnik AG, Ramsen 4250,  9100  Herisau,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 339'848.05 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB - Das Unternehmen hat bereits die Ursprungskonstruktion erstellt und besitzt entsprechendes Vorwissen, was für die Projektierung und Realisierung der Instandsetzungsmassnahmen von grossem Mehrwert ist. Ebenfalls ist das Unternehmen im Stande, den Gesamtauftrag (Verstärkung Textomur, Verankerungen, Begrünung) zu verrichten. Die Vergabe an ein anderes Unternehmen würde einen erheblichen Mehraufwand verursachen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.06.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.