Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton St.Gallen, Bau- und Umweltdepartement, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt, Strassen- und Kunstbauten,
zu Hdn. von
Marcel Eisenring, Lämmlisbrunnenstrasse 54,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 229 59 10,
E-Mail:
marcel.eisenring@sg.ch,
URL
www.tiefbau.sg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Kantonsstrasse Nr. 3, km 06.747, Wittenbach: Durchlass Altmülirank
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Instandsetzung Textomur und Vegetationsdeckenaufbau
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Eberle Landschaftsbau und Geotechnik AG, Ramsen 4250,
9100
Herisau,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 339'848.05 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB - Das Unternehmen hat bereits die Ursprungskonstruktion erstellt und besitzt entsprechendes Vorwissen, was für die Projektierung und Realisierung der Instandsetzungsmassnahmen von grossem Mehrwert ist. Ebenfalls ist das Unternehmen im Stande, den Gesamtauftrag (Verstärkung Textomur, Verankerungen, Begrünung) zu verrichten. Die Vergabe an ein anderes Unternehmen würde einen erheblichen Mehraufwand verursachen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.06.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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