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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1347919
03.07.2023|Projekt-ID 260656|Meldungsnummer 1347919|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Winterthur,  zu Hdn. von Florian Weinig, Brauerstrasse 15,  8401  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 266 21 21,  Fax:  052 266 45 17,  E-Mail:  florian.weinig@ksw.ch,  URL www.ksw.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Weiterentwicklung Uffective
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Zur längerfristigen Sicherzustellung der Fortführung und Weiterentwicklung des Tools (SaaS-Lösung "Uffective") wird ein mehrjähriger Vertrag mit dem Hersteller Uffective Benelux BV abgeschlossen. Der Vertrag ist zeitlich und vom Betrag gedeckelt.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Uffective Benelux BV, Willem II Singel 2,  6041  HS Roermond,  Niederlande
Preis (Gesamtpreis):  EUR 250'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Die Vergabesumme ist der Deckel des Vertrages über die maximale Laufzeit von fünf (5) Jahren.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Als Vertragspartner kommt nur der Hersteller selbst in Frage (Freihandvergabe aufgrund §10c SVO)

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.06.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.