Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Tiefbauamt, Realisierung,
zu Hdn. von
Amir Sayyedh-Ahmadian, Werdmühleplatz 3,
8001
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 412 24 18,
E-Mail:
amir.ahmadian@zuerich.ch,
URL
www.stadt-zuerich.ch/tiefbauamt
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Überwachungsmessungen über die gesamte Bauzeit in der Wehrenbachhalde, Abschnitt Waserstrasse 12 bis Wehrenbachhalde 59
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Um die umfangreichen Baumassnahmen (Kanalbauarbeiten) ab dem Baustart bis Bauende kontrollieren und sicher umsetzen zu können, bedarf es diverser Überwachungsmassnahmen, die durch das Mandat "Überwachungsmessungen" beschafft werden sollen.
Bausumme Fr. 13,7 Mio Franken
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Terra Vermessungen AG, Obstgartenstrasse 7,
8006
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 299'148.60 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund der Eignungs- und Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 14.04.2023
Meldungsnummer
1328011
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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