Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) Finanzen und Controlling Projekteinkauf, FEP,
zu Hdn. von
Michael Gass, Tramstrasse 35,
CH-8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 319 48 32,
E-Mail:
michael.gass@ewz.ch,
URL
www.ewz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ewzWHH / BGH Etappe 2, BKP 237 Gebäudeautomation
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erstellen einer neuen Gebäudeautomation auf die im Leitungsverzeichnis und in den Plänen enthaltenen Gewerke.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45311000 - Installation von Elektroanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 237 - Gebäudeautomations-Installationen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: swisspro Automation AG, In der Luberzen 1,
8902
Urdorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 881'807.64 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Ausschlaggebend für die höchste Gesamtpunktzahl der Erstplatzierten war vor allem das Zuschlagskriterium Preis (ZK01).
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 21.03.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1323685
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36,Postfach,8090Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist bei-zulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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