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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1348025
03.08.2023|Projekt-ID 260768|Meldungsnummer 1348025|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.08.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Insel Gruppe AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Insel Gruppe AG, Abteilung Einkauf,  zu Hdn. von Sven Hädicke, Güterstrasse 13,  3008  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  sven.haedicke@insel.ch,  URL www.inselgruppe.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Verlängerung des Maintenance-Vertrags für NetIQ
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Verlängerung des Maintenance-Vertrags für die eingesetzten NetIQ Produkte von Micro Focus

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: identic group AG, Brown Boveri Strasse 7,  5400  Baden,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 605'000.00 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.07.2023

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB kann ein Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben werden, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tage, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.