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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1348423
06.07.2023|Projekt-ID 260896|Meldungsnummer 1348423|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,  zu Hdn. von Projektmanagement Inland, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(Fb23036) (b20028-8) Bau eines neuen Bundesasylzentrums (BAZ) in Grand-Saconnex, Genf / BKP 221
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Der Bauherr strebt die Errichtung eines neuen Bundesasylzentrums in der Gemeinde Grand-Saconnex an, in unmittelbarer Nähe des Flughafens, in rund 20 Minuten ab dem Stadtzentrum Genf und dem Bahnhof Cornavin mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Der Bauherr legt ausserdem grössten Wert auf die Umsetzung der «Strategie nachhaltige Entwicklung» des Bundesrates namentlich im sozialen, wirtschaftlichen und Umweltbereich.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45421100 - Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör,
45443000 - Fassadenarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 221 - Fenster, Aussentüren, Tore,
2150 - Baustelleneinrichtung,
2152 - Fassadenbau,
2154 - Traggerippe,
2155 - Aeussere Bekleidungen,
2211 - Fenster aus Holz/Metall,
2214 - Fenster aus Aluminium,
228 - Äussere Abschlüsse, Sonnenschutzanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: DASTA CHARPENTES-BOIS SA, Chemin du Pré-Fleuri 25,  1228  Plan-les-Ouates,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'226'512.12 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Vergabe nach Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB für Zusatzleistungen zur Erreichung der erhöhten Anforderungen an den Schallschutz neben dem Flughafen Genf-Cointrin. Diese Leistungen können aus Urheberrechts- und Gewährleistungsgründen nur an den ursprünglichen Anbieter vergeben werden.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.07.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.