Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Projektmanagement Inland, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (Fb23036) (b20028-8) Bau eines neuen Bundesasylzentrums (BAZ) in Grand-Saconnex, Genf / BKP 221
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Bauherr strebt die Errichtung eines neuen Bundesasylzentrums in der Gemeinde Grand-Saconnex an, in unmittelbarer Nähe des Flughafens, in rund 20 Minuten ab dem Stadtzentrum Genf und dem Bahnhof Cornavin mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Der Bauherr legt ausserdem grössten Wert auf die Umsetzung der «Strategie nachhaltige Entwicklung» des Bundesrates namentlich im sozialen, wirtschaftlichen und Umweltbereich.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45421100 - Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör, | | 45443000 - Fassadenarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 221 - Fenster, Aussentüren, Tore,
| | 2150 - Baustelleneinrichtung,
| | 2152 - Fassadenbau,
| | 2154 - Traggerippe,
| | 2155 - Aeussere Bekleidungen,
| | 2211 - Fenster aus Holz/Metall,
| | 2214 - Fenster aus Aluminium,
| | 228 - Äussere Abschlüsse, Sonnenschutzanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: DASTA CHARPENTES-BOIS SA, Chemin du Pré-Fleuri 25,
1228
Plan-les-Ouates,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'226'512.12 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Vergabe nach Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB für Zusatzleistungen zur Erreichung der erhöhten Anforderungen an den Schallschutz neben dem Flughafen Genf-Cointrin. Diese Leistungen können aus Urheberrechts- und Gewährleistungsgründen nur an den ursprünglichen Anbieter vergeben werden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.07.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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